Vorsorge in Gesundheitsfragen

Liebe Patientinnen und Patienten,

mit diesen Informationen möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich bereits vor der Aufnahme ins Krankenhaus über die breit gefächerten sozialen Angebote der Betreuung und die verschiedenen Rehabilitationsmöglichkeiten nach einer Operation zu informieren. 

UNSER TIPP: Treffen Sie selbst Vorsorge in Gesundheitsfragen

Bitte denken Sie daran, dass jeder Mensch in die Situation kommen kann, dass er vorübergehend oder dauerhaft seine Angelegenheiten nicht alleine regeln kann.

Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick

  • Unterlagen, die zur Einreichung einer Pflegeheimunterbringung (befristet oder unbefristet) bzw. einer Kurzzeitpflege benötigt werden:
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldezettel
    • Aktuelles Gesamteinkommen plus Pflegegeld
    • Ggf. Gesamteinkommen des/der Ehepartner/in
    • Einkommen
    • Ggf. Heiratsurkunde/Sterbeurkunde des/der verstorbenen Ehepartners/in
    • Nachweis der Miethöhe bzw. Betriebskosten und ev. diesbezügliche Beihilfen
    • Antrag für Unterbringung
       
  • Soziale Dienste Fonds soziales Wien
    Heimhilfe, Besuchsdienst,…
     
  • Essen auf Rädern
    Rotes Kreuz
    Samariterbund
     
  • Krankenbett
    Sollten Sie ein Krankenbett benötigen, ist dieses von Ihnen oder Ihren Kontaktpersonen zu organisieren. Krankenbetten können gemietet, per Mietkauf oder Kauf erworben werden. Kosten seitens der Krankenkasse werden nur in Ausnahmefällen und für eine Dauer von höchstens 3 Monaten bewilligt.
    Betten & Matratzen Frühwald 
    bständig 
    Rotes Kreuz
  • Wohnungsadaptierungen
    Hier kann Ihnen von der Sturzprophylaxe bis hin zur Wohnungsadaptierung geholfen werden: 
    Wiener Soziale Dienste 
  • Pflegegeld
    Der Antrag kann selbst ausgefüllt und an die zuständige Versicherung übermittelt werden.
  • Krankengeld
    Da die Dauer des Bezugs mit der Länge Ihrer Beschäftigung zusammenhängt, erkundigend Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
    Arbeiterkammer

Informationen zur Rehabilitation

  • Reha Antrag
    Der Antrag wird nach erfolgter Operation auf ärztliche Anweisung im Krankenhaus gestellt. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt dafür entscheiden, kann der Antrag durch den/die Hausarzt/Hausärztin oder Ortopädin/en beim zuständigen Sozialversicherungspartner eingereicht werden: 
    PVA
    BVA
    SVS-GW
    oder ein anderer zuständiger Versicherungsträger
  • Rehakompass
    Hier können Sie sich über verschiedene Rehaeinrichtungen informieren.

Gesetzliche Vertretungsmöglichkeiten bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit

  1. Gewählte Erwachsenenvertretung: wenn die betroffene Person in der Lage ist die Grundzüge der Vollmacht zu verstehen. Diese kann in einem Anwaltsbüro oder Notariat oder auch bei VertretungsNetz errichtet und registriert werden.
  2. Gesetzliche Erwachsenenvertretung bei fehlender Entscheidungsfähigkeit. Vertretung übernehmen können, umfasst Eltern, Kinder, (Ehe-)Partner*innen, Lebensgefährt*innen, Enkelkinder, Großeltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Diese kann bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein erreichtet werden.
  3. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: wenn keine gesetzliche Erwachsenenvertretung möglich ist. Diese wird bei Gericht beantragt.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die errichtet werden kann und erst zu tragen kommt, wenn die Person, die diese errichtet hat, nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Diese muss von einer/m Notar/in, einer/m Rechtsanwalt/anwältin oder in einfachen Fällen auch von einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert sein.

 

Mag.(FH) Tara Langenhorst

Leitung Entlassungsmanagement

T: +43 1 712 26 84 - 6747